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2. Dezember 2021

Niedersachsen beschließt Solarpflicht für Gewerbedächer

Neue Bauordnung führt in Niedersachsen ab 2023 zur Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude

In einer Meldung vom 27. November im Internetportal von „energiezukunft.eu“ heißt es:

„Der PV-Zubau auf Industrie- und Gewerbedächern verlief in Niedersachsen zuletzt nur zögerlich und soll nun per Gesetz beschleunigt werden. 65 Gigawatt installierte PV-Leistung will das Land Niedersachsen bis 2040 erreichen, 50 Gigawatt davon auf Haus- und Gewerbedächern.

Für Neubauten überwiegend gewerblich genutzter Gebäude mit einer Dachfläche ab 75 Quadratmeter gilt demnächst eine Solarpflicht: Auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche muss eine Solaranlage installiert werden. Wirksam wird diese Vorgabe für alle Bauanträge ab Januar 2023.

Alle anderen neu errichteten Gebäude – also auch Wohngebäude – müssen PV-Ready sein, d.h. das Tragwerk muss für eine spätere Solarenergienutzung ausreichend stabil sein und es müssen Leitungskorridore und Platz für zugehörige technische Ausrüstung vorgesehen werden.

Die beschlossenen Regelungen finden sich in der neuen Bauordnung, die der niedersächsische Landtag im November beschlossen hat. Die Regelungen seien bewusst einfach gehalten worden, um seitenlange Definitionen etwa von „Nutzbarer Dachfläche" und etwaiger Ausnahmetatbestände zu vermeiden. Als Ausnahme wird lediglich akzeptiert, wenn andere öffentlich-rechtliche Pflichten wie beispielsweise der Denkmalschutz dagegensprechen, die Errichtung im Einzelfall technisch unmöglich ist (hier braucht es viel Phantasie, um solche Fälle zu konstruieren) sowie die Errichtung im Einzelfall wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit will man sich laut Begründung an Regelungen in anderen Bundesländern wie Hamburg und Berlin orientieren. Hier wird eine Amortisation unter 20 Jahren als wirtschaftlich vertretbar angesehen. Außerdem wird darauf verwiesen, dass die Fläche auch Dritten für Pacht- oder Contractingmodelle angeboten werden könne.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen plant Fortbildungen für Planer und Architekten anzubieten. Darüber hinaus sollen häufig gestellte Fragen auf der Seite der Agentur beantwortet werden.

Solarbaupflicht in vielen Bundesländern auf der Agenda

Eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen wird immer öfter in Betracht gezogen. Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien wird dieser Weg auch auf Bundesebene vorgezeichnet. Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden – so der Wortlaut im Koalitionspapier. Einzelne Bundesländer haben inzwischen schon eine Solarbaupflicht verankert oder beabsichtigen dies. (…)

Die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin setzen ebenfalls auf eine Pflicht beim Ausbau der Solarenergie. Die Bremer Bürgerschaft hat 2020 die Solarpflicht für alle Neubauten und für Bestandsgebäude im Falle einer umfassenden Dachsanierung beschlossen. In Hamburg und Berlin gilt eine Solarbaupflicht mit ähnlichen Vorgaben ab 2023. pf

 

Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier auf der Internetseite: www.energiezukunft.de

Ansprechpartner

Hartmut Auts, regio gmbh
0441 798-2829