Bitte stellen Sie über das Kontaktformular eine möglichst konkrete Anfrage zu der Gewerbefläche an der Sie interessiert sind.
Bitte beachten Sie dabei, dass das Kontaktformular nicht dafür genutzt werden darf, Werbung zu versenden, denn unverlangte Werbung stellt nach §7 Abs. 2 Nr. 3 UWG eine unzumutbare Belästigung dar.
Auch wenn Sie statt über das unten stehende Formular per Telefon, Brief oder E-Mail mit dem Anbieter der Gewerbefläche Kontakt aufnehmen, dürfen die Angaben im Gewerbeflächenprofil nicht für die Versendung unverlangter Werbung verwendet werden.