Profil-ID: GI-65749

Büro-/Praxisräume in der Einbecker Innenstadt

Standort: Stadt Einbeck
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Immobilienart: Büro/Praxis
→ Bürohaus
Nutzfläche: 80 m²
Mietpreis: 700,00 € pro Monat
Nebenkosten:
200,00 € pro Monat

Beschreibung

BÜRO-/PRAXISRÄUME in Einbecks Innenstadt ab sofort zu vermieten!
Die Gewerbeeinheit ca. 80 qm befindet sich im 2.OG und ist barrierefrei über einen Fahrstuhl zu erreichen!
Über den Eingangsbereich/Flur gelangen sie in den großen "Empfangsraum", welcher den Zentralraum dieser Büro-/Praxisfläche darstellt.
Von hier aus gehen sie in 2 weitere abgeschlossene Räume (das rechte Zimmer ist mit einer schallgedämmten Doppeltür ausgestattet!)
Des Weiteren umfasst das Angebot eine kleine Kitchenette, ein Duschbad und ein WC.
Ein 2. WC ist problemlos zu installieren.
Diese Gewerbefläche wurde bis vor Kurzem als Psychologische Praxis betrieben.
Das Wohn- und Geschäftshaus wurde in Massivbauweise im Jahr 1980 grundsolide und mit Fassadendämmung erbaut.
Eine Fachwerkverblendung gibt dem Haus die typische Ausstrahlung der Innenstadtimmobilien Einbecks.
Ausstattung:
FAHRSTUHL
Doppelverglasung mit Messingsprossen
1 Zimmer mit schallgedämmter "Doppeltür"
Kitchenette
2. WC problemlos zu installieren
Weitere Ausstattungsmerkmale:
Bodenbelag: Teppich
Heizungsart: Zentralheizung
Befeuerungsart: Gas
Barrierefrei: ja
Baulicher Zustand: gepflegt
Lage:
Direkte Innenstadtlage in der Fußgängerzone Einbecks!

Einbeck ist eine ehemalige Hansestadt, ein Mittelzentrum und eine selbständige Gemeinde im Landkreis Northeim in Südniedersachsen und als niedersächsischer Ausflugsort anerkannt.

Durch zahlreiche Eingemeindungen ist Einbeck die flächenmäßig größte Stadt Südniedersachsens und dadurch auch die einwohnerreichste Stadt des Landkreises. Das Stadtbild im Zentrum prägen mehr als 150 spätmittelalterliche Fachwerkhäuser. Einbeck ist wegen seiner jahrhundertealten Brautradition als Bierstadt bekannt. Die Bezeichnung Bockbier leitet sich vom Namen der Stadt ab.
Sonstiges:
Wir weisen auf Folgendes hin:

Geldwäscheprävention: Als Maklerunternehmen ist die Firma Willmer Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Baujahr relevant für Energiepass: 1980
Interne Bezeichnung:
2919#i8zxsN

Letzte Aktualisierung des Profils am 06.12.2024.

 
 
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